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VEREINBARKEIT DES DATENSCHUTZES UND UNSERER ADRESSEN

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IST ES ERLAUBT ADRESSEN EINZUKAUFEN?

In diesem Beitrag gehen wir auf die Thematik ein, wie es sich verhält wenn Sie Adressen trotz strenger werdenden Datenschutzreglementen kaufen und nutzen können.

AUSWIRKUNGEN DES DSG UND DER DSGVO AUF UNSERE ADRESSLISTEN

Da wir ausschliesslich Kontaktdaten aus öffentlich zugänglichen Quellen, wie zum Beispiel Websites, sammeln und aggregieren, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Wir verfügen über keinerlei Adresslisten, die E-Mail-Adressen mit zweifelhaften Opt-in-Verfahren und Zustellungsvereinbarungen enthalten könnten. Aus diesen Gründen sind Abmahnungen gemäss DSGVO für die Nutzung unserer Adresslisten ausgeschlossen. Darüber hinaus regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die Kontaktaufnahme von Verbrauchern per E-Mail oder Telefon.

Wir setzen alles daran, aktuelle Daten sicherzustellen. Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass aufgrund der Eigenheiten öffentlich zugänglicher Quellen keine uneingeschränkte Garantie für die Aktualität der Informationen gegeben werden kann.

DSG & DSGVO

WAS BESAGT DIE DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG DATENSCHUTZ (DSG & DSGVO)?

Die Datenschutz-Grundverordnung stellt eine einheitliche Regelung der Datenschutzstandards in der gesamten Europäischen Union dar, die darauf abzielt, Personen und personenbezogene Daten zu schützen. Die Verordnung legt besonderes Augenmerk auf die Einrichtung von Datenschutzrechten für Individuen und betrifft somit insbesondere die Beziehung zwischen Unternehmen und Privatpersonen (B2C-Marketing). Zu den geltenden Bestimmungen zählen unter anderem das Recht auf Vergessenwerden sowie die Auskunftspflicht von Unternehmen in Bezug auf personenbezogene Daten von Privatpersonen.

Was sich ändert

WAS ÄNDERT SICH NUN? 

Es ist wichtig zu beachten, dass unsere Adressen nicht vom Datenschutzgesetz betroffen sind, da alle Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen. Dies liegt daran, dass das Datenschutzgesetz darauf abzielt, personenbezogene Daten zu schützen, die von Organisationen oder Personen gesammelt oder verarbeitet werden.

Öffentlich zugängliche Informationen, wie zum Beispiel die Adresse einer Person, die in einem Telefonbuch oder einer Online-Verzeichnisliste aufgeführt ist, sind jedoch nicht durch das Datenschutzgesetz geschützt. Solche Informationen können von jedem abgerufen werden, der darauf zugreifen möchte.

Allerdings sollte beachtet werden, dass auch öffentlich zugängliche Informationen missbraucht werden können, um Spam oder unerwünschte Werbung zu senden. In diesem Fall sollten Sie Ihre Privatsphäre schützen, indem Sie Ihre Kontaktdaten nicht auf Websites oder in Verzeichnissen veröffentlichen und sich gegen unerwünschte Nachrichten wehren, indem Sie Spam-Filter oder Blockierfunktionen nutzen.

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Das neue Datenschutzgesetz

DAS NEUE DATENSCHUTZGESETZ (2023)

Im laufenden Jahr wird die Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) und der Datenschutzverordnung (DSV) in Kraft treten, die bereits im September 2020 vom Parlament beschlossen wurde. Das Inkrafttreten war ursprünglich für die zweite Jahreshälfte 2022 geplant, wurde jedoch verschoben, um Unternehmen und Datenschutzverantwortlichen ausreichend Zeit für die Vorbereitungen zu geben. Ab dem 1. September 2023 wird das neue Recht jedoch wirksam. Bis dahin bleibt genügend Zeit, um die eigenen Datenbearbeitungen zu überprüfen und sich auf die Änderungen vorzubereiten. Weitere Informationen zum neuen Datenschutzgesetz finden Sie hier.

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